IT-Recht/Datenschutzrecht

Rechtsgebiete IT-Recht/Datenschutzrecht

IT-Verträge, Software- und Digitalisierungsprojekte

Rechtsanwalt Hartmut Kiesel hat im Jahr 2017 erfolgreich den Kurs der Deutschen Anwalt-Akademie zum Fachanwalt für IT-Recht absolviert und vertritt seitdem insbesondere gewerbliche Mandanten bei Abschluss und Durchführung von IT-Verträgen, Software- und Digitalisierungsprojekten. Besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf der Beratung zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Aber auch die gerichtliche Begleitung der Mandanten gehört zum Portfolio seiner anwaltlichen Tätigkeit in diesem Zusammenhang.

Datenschutzrechtliche Beratung

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Kiesel liegt auf dem Bereich der datenschutzrechtlichen Beratung. In diesem Zusammenhang werden die rechtsberatenden Tätigkeiten wie beispielsweise der Abschluss von Auftragsverarbeitungs-Verträgen oder Verträgen zur gemeinschaftlichen Verantwortung gemäß Art. 26 DS-GVO abgewickelt. Auch die Anpassung von Arbeitsverträgen und Dienstvereinbarungen oder die datenschutzkonforme Gestaltung von Webseiten fallen unter die anwaltliche Tätigkeit. Die praxisbezogene Expertise von Rechtsanwalt Kiesel im Datenschutzbereich wird auch für gewerbliche Mandanten nutzbar gemacht, gegen die die zuständige Datenschutzbehörde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet hat.

Kooperationen

Die Kanzlei kooperiert in diesen Zusammenhängen auch mit einschlägigen Wirtschaftsunternehmen, insbesondere der Datha GmbH, die als gewerbliche Unternehmensberatung die Aufstellung von Datenschutzkonzepten und die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen anbietet.

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